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Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden können, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

70 % aller Brandopfer verunglücken nachts im Schlaf – in den eigenen vier Wänden!
40 – 70 % der mit Brandverletzungen eingelieferten Patienten sterben nicht wegen der verbrannten Körperoberfläche, sondern wegen Lungenkomplikationen infolge des giftigen Brandrauchs!

Da das Einatmen von Brandrauch bereits in kleinen Mengen tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung und kann vorsorglich weitere Schäden verhindern. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen Vorsprung, Sie und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Rauchmelder-Pflicht in Brandenburg ab dem 01.07.2016

 

Rauchmelder-Pflicht in Brandenburg (Quelle: www.rauchmelderpflicht.net)

 

Die Rauchmelder-Pflicht tritt am 1. Juli 2016 in Brandenburg in Kraft. Für bestehende Wohnungen wird bis Ende 2020 eine Übergangsfrist gewährt. Die Regelung ist Teil einer umfassenden Novelle der Bauordnung.

Bei einem Neubau liegt die Verantwortung bei den Bauherren. In bestehenden Wohnungen ist der Eigentümer – also der Vermieter – für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich, nicht der Mieter.

Der Einbau der Rauchmelder ist gesetzlich nicht geregelt. Es gilt allerdings die NORM DIN 14676 als Orientierung. Darin wird empfohlen, einen zertifizierten Fachdienstleister mit der Montage und Wartung zu beauftragen. Eigentümer können Rauchmelder auch selbst einbauen. Vorausgesetzt werden entsprechende handwerkliche und technische Kenntnisse, da es sich um Geräte handelt, die im Ernstfall Leben retten sollen. Wer Rauchmelder selbst in der eigenen Wohnung montiert, sollte den Einbau und die Wartung dokumentieren.

Rauchmelder müssen der Europäischen Produktnorm DIN-EN 14604 entsprechen, die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien festlegt. Andere Geräte dürfen nicht auf den Markt gebracht werden. Verpflichtende Kennzeichnungen sind Name oder Handelszeichen des Herstellers oder Lieferanten, das Herstellungsdatum oder die Fertigungsnummer sowie Hinweise zu Wartung und Austausch von Gerät und Batterie. Zudem muss den Geräten eine Anleitung beiliegen.

Bereits installierte Rauchmelder dürfen weiter benutzt werden, wenn sie den Eigentümer von derer ordnungsgemäßen Ausstattung sowie deren fachgerechten Installation überzeugen.

Grundsätzlich dürfen Baubehörden in Wohnungen kontrollieren, ob die Pflicht zum Einbau der Rauchmelder erfüllt wurde. Wird gegen die Pflicht verstoßen, ist das baurechtswidrig.

Die Preise für Rauchmelder unterscheiden sich je nach Qualität, Batterielaufzeit und Wartungsanforderungen.

Leider versuchen derzeit Kriminelle, aus der Rauchmelder-Pflicht Kapital zu schlagen.
Falsche Feuerwehrleute klingeln an der Tür, um angeblich Warngeräte zu überprüfen und stehlen dann Wertsachen in der Wohnung.

Hinweise dazu richten Sie bitte an die Polizei!

 
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de.