Wenn das Jahr seinem Ende entgegengeht, ist dies für viele Menschen Anlass, den Jahreswechsel mit Kanonenschlag und Feuerwerk einzuleiten. Durch falsche Gefahreneinschätzung, und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern, ereignen sich jedes Jahr viele Unfälle und Brände.
Die Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow gibt Ihnen folgende Hinweise beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk, damit alle Menschen einen guten Start ins neue Jahr haben.
Tipps der Feuerwehr zum Silvesterfeuerwerk
Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen! Halten Sie die örtlich erlassenen Abbrennverbote für Feuerwerkskörper in der Nähe von Reetdachhäusern (Schilfrohrdächer) ein. Sicherheitsabstand beträgt mindestens 200 Meter.
Eltern sollen die Einhaltung der Altersvorschriften und der gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten überwachen (31. Dezember von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr)
Kinder müssen auf die Gefahren von Knallkörpern und Raketen hingewiesen werden.
Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern.
Zünden Sie pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von Gebäuden, und werfen Sie sie nicht in Fenster, Türen, Zwischenräume oder auf Dächer- selbstverständlich auch nicht auf Menschen oder Tiere.
Starten Sie Raketen nur aus standsicheren Flaschen (z.B. in einem Getränkekasten) oder aus einem in der Erde eingegrabenen Rohr senkrecht nach oben.
Entzünden Sie Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen (z.B. Teller).
Lassen Sie Wunderkerzen von Ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen.
Blindgänger nicht erneut zünden.
Bei Batteriefeuerwerk sind die Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsabstände ganz besonders zu beachten. Nach dem Zünden rasch entfernen.
Wenn doch etwas passiert …
Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Feuer gekommen sein, befolgen Sie bitte grundsätzlich die folgenden Verhaltensregeln!
- Ruhe bewahren
- Rufen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 an
- Verlassen Sie den Gefahrenbereich
- Schließen Sie alle Fenster und Türen
- Warnen Sie Ihre Nachbarn
- Weisen Sie die Feuerwehr ein
- Bleiben Sie in Ihrer Wohnung, wenn Qualm aus einer anderen Wohnung durch das Treppenhaus zieht und die Feuerwehr Sie nicht zum Verlassen des Gebäudes auffordert